Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Wer im sogenannten "Reisegewerbe" außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt hierfür eine Reisegewerbekarte. Dies betrifft auch unselbständig Beschäftigte.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen (u.a. wegen der bei anderen Behörden einzuholenden Auskünfte).
Nach Erteilung der Reisegewerbekarte und Aufnahme der Tätigkeit ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (wird von dem für Sie zuständigen Finanzamt ausgestellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus der Schuldnerkartei (wird von Amts wegen beantragt)
Imbisswagen
- Bescheinigung, dass der Imbisswagen den Lebensmittelrichtlinien entspricht (wird von dem für Sie zuständigen Veterinäramt ausgestellt)
- Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG) (wird von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt)
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
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300,00 Euro
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022