Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet.

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

    Die Reisegewerbekarte ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen, in der der Gewerbetreibende seinen gewöhnlichen Aufenthalt (i. d. R. Meldeadresse) hat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ef4adaffcfce8facbc17164c37a1db5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Antrag
    • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
    • Aufenthaltsbescheinigung
    • amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (nur bei Tätigkeiten, bei denen mit Lebensmitteln in Kontakt getreten wird o. ä.)
    • Bescheinigung des Hausarztes, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
    • Führungszeugnis, Belegart "O" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Gewerbeamt Heinsberg; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Gewerbeamt Heinsberg; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (des Wohnorts)
    • Auszug aus dem Vollstreckungsportal (online zu beantragen)

    Bei einer juristischen Person sind die v. g. Unterlagen für jeden Geschäftsführer vorzulegen. Zudem ist der Notarvertrag oder ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Sofern es sich nicht um eine neu gegründete Gesellschaft handelt, ist auch für diese ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal vorzulegen.

    Besonderheit Schausteller: Neben den vorgenannten Dokumenten ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gem. § 1 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vorzulegen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
    Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 55c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.  

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 12.12.13 Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 1000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn man nach vorheriger Terminabsprache gewerblich tätig wird, handelt es sich nicht um ein Reisegewerbe. Eine Gewerbeanmeldung (für ein stehendes Gewerbe) ist dann vorzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de