Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Schermbeck
Eine Reisegewerbekarte ist eine erforderliche Erlaubnis für das Betreiben eines Reisegewerbes (§ 55 GewO).
Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. Sie wird auf Antrag unter Vorlage bestimmter Unterlagen (siehe Formular) ausgestellt. Sie gilt meistens auf Dauer, berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Auch wer ein Wanderlager betreibt oder selbstständig als Schausteller tätig wird, benötigt diese Karte.
Um eine Reisegewerbekarte zu erlangen, muss sich Ihr Hauptwohnsitz in Schermbeck befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.
Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.
Zur Abholung der Reisegewerbekarte werden die Antragsteller telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.
Die Gebührenerhebung können Sie aus der Tarifstelle 10.1.1.12 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW entnehmen.
Formulare
Link
- https://service.wirtschaft.nrw/
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schermbeck
- Ausstellung Reisegewerbekarte: 159,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schermbeck
Zur Ausstellung der Reisegewerbekarte wird ein Foto benötigt. Biometrische Lesbarkeit ist nicht erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Schermbeck