Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rees
- gewerbsmäßig (langfristige Gewinnerzielungsabsicht)
- ohne vorhergehende Bestellung
- außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (mobil / zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)
- Waren oder Leistungen zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder
- eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Rees
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02851/51-260
E-Mail: jessica.heister@stadt-rees.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rees
Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist persönlich ein Antrag zu stellen. Hierzu sind zudem folgende Unterlagen einzureichen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate, zu beantragen im Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate, zu beantragen über die Gewerbeabteilung Ihrer Wohnsitz / bzw. Betriebssitzgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als drei Monate
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (nur bei Speisewirtschaften!)
- Ggf. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
- Aufenthaltserlaubnis für Nicht-Deutsche Staatsangehörige
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Rees
- wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist.
- wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion (Urproduktion) verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis.
Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Rees