Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesEin Reisegewerbe betreibt wer,

    • gewerbsmäßig (langfristige Gewinnerzielungsabsicht)
    • ohne vorhergehende Bestellung
    • außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (mobil / zum Beispiel Verkaufswagen oder  Verkaufsstand)
    • Waren oder Leistungen zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder
    • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)

    Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rees

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02851/51-260

    E-Mail: jessica.heister@stadt-rees.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist persönlich ein Antrag zu stellen. Hierzu sind zudem folgende Unterlagen einzureichen:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate, zu beantragen im Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate, zu beantragen über die Gewerbeabteilung Ihrer Wohnsitz / bzw. Betriebssitzgemeinde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als drei Monate
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (nur bei Speisewirtschaften!)
    • Ggf. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
    • Aufenthaltserlaubnis für Nicht-Deutsche Staatsangehörige

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.  

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 12.12.13 Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 1000

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesEine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht,

    • wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist.
    • wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion (Urproduktion) verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis.

    Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rees

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de