Melderegisterauskunft

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Im Fachdienst Einwohnerwesen können Sie schriftliche oder persönliche Anfragen zu Meldedaten von Personen stellen. Sie können Auskunft über die aktuell vorliegenden Daten aus dem Melderegister erhalten - in Bezug auf:Vor- und FamiliennameAnschriftggf. akademischer GradDabei müssen Sie mitteilen, ob Sie die Daten zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. Außerdem ist zu versichern, dass die Daten weder zum Zweck der Werbung noch zum Adresshandel genutzt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c66d19b3b50e115ebd84245e890a977a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:Vor- und FamiliennameAnschriftGeburtsdatumfrüherer Name oder Anschrift in Lippstadtggf. andere bekannte persönliche Daten Die Auskunft verlangende Person hat bei der Beantragung zu erklären, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.Ebenso müssen Gewerbetreibende den Zweck der Anfrage mitteilen. Sie dürfen die Ihnen erteilte Auskunft nur für diesen Zweck verwenden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Einfache Melderegisterauskunft - Online Bei Online-Anfragen werden Sie direkt auf eine Bezahlseite weitergeleitet. Die Antwort erfolgt automatisiert. 6,00 EuroEinfache Melderregisterauskunft - schriftlich11,00 EuroArchivauskunft20,00 EuroBei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Melderegister - Auskunft einfach (Online-Service)Melderegister - Auskunft einfach (Alternative PDF-Version)Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 oder § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz Bundesmeldegesetz (BMG) gilt ab dem 01.11.2015 Auskunfts- und Übermittlungssperre in Meldeangelegenheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de