Meldeauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Unter einer Melderegisterauskunft versteht man die Auskunft des Bürgerbüros an Dritte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften von in Petershagen gemeldeten Personen.
Wenn Sie diese Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verhindern wollen, müssen Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
(Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden.) - Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
- bei erweiterter Melderegisterauskunft: Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Petershagen
Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:
- für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 11,00 €
- für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 15,00 €
- für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen: 25,00 €
- für örtliche Ermittlung je Betroffenen: 45,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Petershagen