MelderegisterauskunftOnline erledigen

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie ist auch bekannt als: Lebens-, Renten- oder Haushaltsbescheinigung.

    Diese Bescheinigungen benötigen Sie z.B. zur Vorlage bei der Kindergeldkasse, oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

    Sie können die Meldebeschenigung auch online anfordern. Drucken Sie sich die Meldebescheinigung selbst aus, entstehen keine Kosten. Soll Ihnen die Meldebescheinigung zugestellt werden sind 5 € Gebühr zu bezahlen.
    Das Antragsformular ist in beiden Fällen das gleiche.
    online mit Bezahlmöglichkeit anfordern

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a56acf4be732df943515bf70076f0fe2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung BÃŒrgerservice, Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Bürgerservice, Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Herford

    9,00 € - wenn Sie die Meldebescheinigung in der Bürgerberatung beantragen, sie dort für Sie ausgestellt und Ihnen in Papierform ausgehändigt wird.

    Beantragen Sie die Meldebescheinigung online, lassen sie sich aber von der Bürgerberatung ausdrucken und zuschicken, fallen 5,00 € Gebühren an.
    Drucken Sie sich die online beantragte Meldebscheinigung selbst aus, entstehen keine Kosen.

    Gebührenfrei sind:

    • Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,
    • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse in Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen müssen,
    • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen
    • die Meldebescheinigung ist auch gebührenfrei, wenn sie online beantragt und von Ihnen direkt ausgedruckt wird

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de