Melderegisterauskunft

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Melderegisterauskunft

    Wenn Sie (ehemalige) Einwohner in Schloß Holte-Stukenbrock suchen, ist dies eine Möglichkeit, sie zu finden!

    Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede Person verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnt. Die Daten der Einwohner werden im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt werden.

    Folgende Auskunftsarten gibt es: 

    In der einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie die aktuelle Adresse der gesuchten Person mitgeteilt. Wenn die Person weggezogen ist, wird die Wegzugsadresse mitgeteilt. Ist die gesuchte Person verstorben, so darf nur die Tatsache mitgeteilt werden, nicht jedoch das Todesdatum.

    Für die einfache Melderegisterauskunft fällt pro angefragter Person eine Gebühr von 11,- € an.


    Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können zusätzlich frühere Namen, Geburtsdatum und -Ort, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeit(en), frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdaten, Sterbedaten, Ehe- oder Lebenspartner und gesetzliche Vertreter mitgeteilt werden. Diese Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein "berechtigtes" oder "rechtliches Interesse" vorliegt. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bitten wir darum, dies mit der Anfrage zu belegen und explizit mitzuteilen, welche Daten für welchen Zweck benötigt werden. 

    Für erweiterte Melderegisterauskünfte beträgt die Gebühr pro Auskunft (immer für eine Person) 15,- €.

     

    • Auskunft aus dem Melderegister-Archiv - (bitte verwenden Sie den Antrag für eine einfache Melderegisterauskunft)

    Wenn die gesuchte Person vor über 5 Jahren aus Schloß Holte-Stukenbrock verzogen ist, sind die Daten nach dem Bundesmeldegesetz bereits in einem besonders gesicherten Register gespeichert. Fragen Sie bitte vorher nach, ob in Ihrem Fall eine einfache Melderegisterauskunft ausreicht.

    Meldedaten, die älter als 55 Jahre sind, sind nur im Stadtarchiv erhältlich; Ihre Anfrage wird der zuständigen Stelle weitergeleitet. Die Gebühren für Archivauskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet: je angefangene halbe Stunde 30,- €

     

    Eine Anfrage muss enthalten:

    1. Daten der anfragenden Person
      Name, Anschrift, evtl. Ansprechpartner und Aktenzeichen
       
    2. Daten der gesuchten Person
      Vor- und Familienname, frühere Anschriften, Geburtsdaten, frühere Namen
      Geben Sie möglichst viele Daten der gesuchten Person an, mindestens jedoch Vor- und Familienname sowie die bisherige Adresse in Schloß Holte-Stukenbrock. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, darf keine Auskunft gegeben werden.
       
    3. Grund der Anfrage
      Das Bundesmeldegesetz besagt im § 44 Abs. 1 Satz 2, dass bei gewerblicher Nutzung ein konkret beschriebener Nutzungszweck angegeben werden muss z.B. Adressermittlung eines Mieters in einem Mietrechtsstreit,  Bonitätsrisikoprüfung, Aktualisierung der Kundendaten. Allgemeine Angaben wie "zur Wahrnehmung von Geschäftsinteressen" sind nicht ausreichend.
       
    4. Werbung oder Adresshandel
      Auskünfte dürfen nur dann erteilt werden, wenn die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle dies erklärt.

    Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich (z.B. mit den oben stehenden Anträgen) an den Bürgerservice.


    Die Gebühren für die Auskünfte sind im Voraus zu zahlen.

    Überweisung  - Verwendungszweck: 212029/320006-Name der Person (z.B. Mustermann)
    Bar / EC-Karte - bei persönlicher Anfrage

     

    Bankverbindung der Stadt

    IBAN

    SWIFT-BIC

    Kreissparkasse Wiedenbrück

    DE81478535200003007002

    WELADED1WDB

    Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG

    DE91478601253584000001

    GENODEM1GTL

    Volksbank Rietberg eG

    DE74478624478651600701

    GENODEM1RNE

     

    Online-Dienst

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    ID: L100002_0e2c208bb9acdccd494c951f8daff89c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de