Meldeauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Melderegisterauskunft
Wenn Sie (ehemalige) Einwohner in Schloß Holte-Stukenbrock suchen, ist dies eine Möglichkeit, sie zu finden!
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede Person verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnt. Die Daten der Einwohner werden im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt werden.
Folgende Auskunftsarten gibt es:
- einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) - Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
In der einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie die aktuelle Adresse der gesuchten Person mitgeteilt. Wenn die Person weggezogen ist, wird die Wegzugsadresse mitgeteilt. Ist die gesuchte Person verstorben, so darf nur die Tatsache mitgeteilt werden, nicht jedoch das Todesdatum.
Für die einfache Melderegisterauskunft fällt pro angefragter Person eine Gebühr von 11,- € an.
- erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) - Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können zusätzlich frühere Namen, Geburtsdatum und -Ort, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeit(en), frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdaten, Sterbedaten, Ehe- oder Lebenspartner und gesetzliche Vertreter mitgeteilt werden. Diese Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein "berechtigtes" oder "rechtliches Interesse" vorliegt. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bitten wir darum, dies mit der Anfrage zu belegen und explizit mitzuteilen, welche Daten für welchen Zweck benötigt werden.
Für erweiterte Melderegisterauskünfte beträgt die Gebühr pro Auskunft (immer für eine Person) 15,- €.
- Auskunft aus dem Melderegister-Archiv - (bitte verwenden Sie den Antrag für eine einfache Melderegisterauskunft)
Wenn die gesuchte Person vor über 5 Jahren aus Schloß Holte-Stukenbrock verzogen ist, sind die Daten nach dem Bundesmeldegesetz bereits in einem besonders gesicherten Register gespeichert. Fragen Sie bitte vorher nach, ob in Ihrem Fall eine einfache Melderegisterauskunft ausreicht.
Meldedaten, die älter als 55 Jahre sind, sind nur im Stadtarchiv erhältlich; Ihre Anfrage wird der zuständigen Stelle weitergeleitet. Die Gebühren für Archivauskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet: je angefangene halbe Stunde 30,- €
Eine Anfrage muss enthalten:
- Daten der anfragenden Person
Name, Anschrift, evtl. Ansprechpartner und Aktenzeichen
- Daten der gesuchten Person
Vor- und Familienname, frühere Anschriften, Geburtsdaten, frühere Namen
Geben Sie möglichst viele Daten der gesuchten Person an, mindestens jedoch Vor- und Familienname sowie die bisherige Adresse in Schloß Holte-Stukenbrock. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, darf keine Auskunft gegeben werden.
- Grund der Anfrage
Das Bundesmeldegesetz besagt im § 44 Abs. 1 Satz 2, dass bei gewerblicher Nutzung ein konkret beschriebener Nutzungszweck angegeben werden muss z.B. Adressermittlung eines Mieters in einem Mietrechtsstreit, Bonitätsrisikoprüfung, Aktualisierung der Kundendaten. Allgemeine Angaben wie "zur Wahrnehmung von Geschäftsinteressen" sind nicht ausreichend.
- Werbung oder Adresshandel
Auskünfte dürfen nur dann erteilt werden, wenn die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle dies erklärt.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich (z.B. mit den oben stehenden Anträgen) an den Bürgerservice.
Die Gebühren für die Auskünfte sind im Voraus zu zahlen.
Überweisung - Verwendungszweck: 212029/320006-Name der Person (z.B. Mustermann)
Bar / EC-Karte - bei persönlicher Anfrage
Bankverbindung der Stadt
IBAN
SWIFT-BIC
Kreissparkasse Wiedenbrück
DE81478535200003007002
WELADED1WDB
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG
DE91478601253584000001
GENODEM1GTL
Volksbank Rietberg eG
DE74478624478651600701
GENODEM1RNE
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021