Meldeauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Ennigerloh
Wer in Ennigerloh gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine schriftliche Auskunft über die eigenen Daten zu erhalten, die im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Melderegister.
Sie können die Melderegisterauskunft online beantragen. Dafür kann der Service der Riser ID Service GmbH sowie der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) - ZEMA genutzt werden. Sie müssen sich als Kunde registrieren. Außerdem können Sie die Auskunft schriftlich z.B. mit untem stehenden Formular beantragen. Auskünfte werden nicht per Mail beantwortet.
Einfache Melderegisterauskunft
Sie können über eine genau bestimmte Person folgende Auskünfte erhalten:
Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
ggf. Doktorgrad
derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, kann zusätzlich eine erweiterte Melderegisterauskunft aus dem Melderegister erteilt werden über
Tag und Ort der Geburt,
frühere Vor- und Familiennamen,
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
Staatsangehörigkeiten,
frühere Anschriften,
Tag des Ein- und Auszugs,
gesetzlichen Vertreter sowie
Sterbetag und -ort
Für die Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses sind die Gründe für die Datenübermittlung anzugeben, sowie, wenn vorhanden, Vollstreckungstitel beizufügen. Über andere Daten aus dem Melderegister werden keine Auskünfte erteilt.
Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgerservice beantragt werden.
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 44 und folgende Bundesmeldegesetz (BMG)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ennigerloh
Bei Auskunft über die eigenen Daten:
- Personalausweis oder Reisepass.
Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
- Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Ennigerloh.
- Angabe Verwendungszweck. Unterlagen die das berechtigte bzw. das rechtliche Interesse stützen wie Mahnbescheide, Gerichtsurteile, Personenstandsurkunden etc.
- Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke
- Nachweis der Bezahlung
- bei einer weiterten Auskunft muss das berechtigte Interesse wie oben genannt glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Ennigerloh
Auskünfte über eigene Daten sind gebührenfrei.
Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Gruppenauskunft: 200,00 € - 2.000,00 €
Archivauskünfte erteilt das Kreisarchiv des Kreises Warendorf.
Bei schriftlichen Anfragen können Sie die Gebühren auf eines der hier aufgeführten Konten überweisen. Bitte geben Sie immer das Kassenzeichen 020401/02000508/43110001 an und fügen Sie die Kopie des Überweisungsbeleges Ihrer Anfrage bei.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021