Melderegisterauskunft

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Billerbeck

     
    Online Meldeauskunft
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    Folgende Auskünfte können bei einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz) erteilt werden:

    • Familienname
    • Vorname
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Antwort "verstorben" ist, diese Tatsache

    Sofern die Daten einem gewerblichen Zweck dienen, ist dieser anzugeben. Ebenfalls müssen Angaben getätigt werden, ob die Auskunft zu Werbezwecken oder zum Adresshandel verwendet werden soll.
    Einfache Melderegisterauskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn durch die Suchkriterien (Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift) eine eindeutige Person gefunden wird.
    Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diesen Zweck ausdrücklich zugestimmt haben.

    Gemäß § 45 Bundesmeldegesetz kann eine erweiterte Melderegisterauskunft über

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet sowie eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • frühere Anschriften
    • der Tag des Ein- und Auszuges
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie beim Ableben im Ausland auch der Staat

    erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

    Hinweis:
    Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_91907226805064ec36afdd0e9b2fb178

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Meldewesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48727 Billerbeck

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Billerbeck

    Digitale Auskünfte für gelegentlich Nutzende über unseren Online Dienst:

    • 6,00€ (einfache Melderegisterauskunft)
    • Die Bezahlung wird online durchgeführt. Die gängigsten Zahlungsmethoden können genutzt werden. Eine Bezahlung ist vor Erhalt der Auskunft fällig!

    Digitale Auskünfte für registrierte Nutzende (z.B. Fimen) über unseren Online Dienst:

    • 6,00€ (einfache Melderegisterauskunft)
    • zzgl. 5,00€ Nachbearbeitungsgebühren, sofern diese gewünscht wurde
    • Je nach Freigabe erfolgt die Bezahlung vor Erhalt der Auskunft online oder monatlich auf Rechnung

    Analoge, also nicht elektronische Auskünfte (Schriftlich oder persönlich angefordert) kosten:

    • 11,00 € (einfache Melderegisterauskunft)
    • 15,00 € (erweiterte Melderegisterauskunft)

    Hinweis: Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Billerbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de