MelderegisterauskunftOnline erledigen

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Einfache Melderegisterauskunft

    Das Bürgerbüro darf Auskunft über

    • Vor- und Familienname
    • akademischer Grad
    • Anschriften

    einzelner bestimmter Einwohner*innen der Gemeinde erteilen, es sei denn, eine Übermittlungs-/Auskunftssperre besteht.

    Um die erbetene Auskunft erteilen zu können, werden folgende Angaben benötigt:

    • Vor- und Familienname der gesuchten Person
    • bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
    • Erklärung zum Zweck der Auskunft (gemäß §44 Bundesmeldegesetz).

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Soweit Sie bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, können Ihnen zusätzlich zu der einfachen Melderegister-Auskunft auch folgende Daten einer einzelnen, bestimmten Person (benötigte Angaben s. o.) mitgeteilt werden: 

    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Tag und Ort der Geburt
    • gesetzliche Vertreter*innen
    • Staatsangehörigkeiten
    • früherer Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, 
    • Sterbetag und -ort

    Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten zum Beispiel ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger/zur Nachlasspflegerin, bei Hauseigentümer*innen der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.

    Meldedaten über Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, werden in einem gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt. Auskunft aus diesem Archivbestand ist nur möglich, wenn die betreffende Person noch nicht länger als 50 Jahre verzogen oder verstorben ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c1005e2978aa16533a37b3e55651f47c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • ausgefüllter Antrag zur Melderegisterauskunft (s. Downloads)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Gebühren:

    • Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 EUR
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 EUR
    • Auskunft aus Archivdatei: 15,00 EUR (ab 1983) bzw. 50,00 EUR (vor 1983)

    Zahlungsarten:

    • Bar,
    • EC-Card,
    • Verrechnungsscheck oder
    • per Vorab-Überweisung.
      Bei Vorab-Überweisungen ist die Kopie des quittierten Überweisungsbeleges oder der Kontobelastung dem Antrag beizufügen. Der Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder überwiesen wurde, reicht nicht aus.

    Die Bankverbindung lautet:

    Sparkasse Leverkusen
    IBAN: DE 84 3755 1440 0100 0002 07
    SWIFT-BIC: WELADEDLLEV
    Verwendungszweck: VG 89 00000 43 516

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de