Melderegisterauskunft

    Melderegisterauskunft

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Einfache Melderegisterauskunft

    Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister.
    Sie können Auskunft über:

    • Vor- und Familienname
    • Derzeitige Anschrift
    • Doktorgrad
    • Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    einer genau bestimmten Person erhalten.  

    Wir benötigen in der Regel Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

    Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Die Erklärung ist zwingend notwendig für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.

    Die Gebühr pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister ist auch dann zu entrichten, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Dinslaken gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

    Es ist auch möglich, Melderegisterauskünfte per Fax oder E-Mail zu beantragen. Wichtig bei allen Anfragen ist, dass die Begründung/Nutzung der Auskunft mit angegeben wird und die Bezahlung geklärt ist. Es gibt keinen Vordruck für eine Melderegisterauskunft. Sie kann formlos gestellt werden.

    Überweisungen mit dem Stichwort "Melderegisterauskunft" bitte auf eines der nachstehenden Konten:

    Niederrheinische Sparkasse RheinLippe
    IBAN DE06 3565 0000 0000 1000 73
    BIC WELADED1WES

    Volksbank Rhein-Lippe eG
    IBAN DE61 3566 0599 0002 6520 13
    BIC GENODED1RLW

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt in den Bürgerbüros eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

    • Frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Frühere Anschriften
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
    Archivauskunft/Altdatei

    Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Dinslaken gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen.

    Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Auskunft aus der Altdatei oder einer Archivauskunft helfen. Beim Bürgerbüro sind Daten von Personen gespeichert, die ab ca. 1979 in Dinslaken gemeldet waren. Daten vor diesem Zeitpunkt sind archiviert und beim Stadtarchiv hinterlegt.

    Allerdings sind die Dateien nicht immer vollständig. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte Altanschrift stammt.

    Eine Altdateiauskunft und eine Archivauskunft sind wegen des damit verbundenen höheren Aufwandes teurer als eine einfache Melderegisterauskunft.

    Jede Person, die in Dinslaken gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie selbst im Melderegister gespeichert sind.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ce1315764a4e784231b1acb863d8aff7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt: 11 Euro Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro Altdatei ab 1979: 15 Euro pro Person Archivauskunft bis 1979: 30 Euro pro Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de