Melderegisterauskunft

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen zu der gesuchten Person:

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschriften.

    Ist die Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Wichtige Hinweise:

    Sollte die gesuchte Person nicht in Dormagen gemeldet sein, wird die Gebühr auch für eine Negativauskunft erhoben.

    Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, ist eine Auskunft nur zulässig, sofern eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche Schutzwürdige Interessen (nach Anhörung der betroffenen Person) ausgeschlossen werden kann.

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

    Zweckbindungsgebot:
    Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen Zwecken, bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften, sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Soweit Daten zum Zwecke der geschäftsmäßigen Anschriftenermittlung für Dritte erhoben werden, dürfen diese nicht wiederverwendet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_149f127c5cdaaa0a53eb4e8f948ee276

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 07.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Name Typ Kosten Melderegisterauskunft - Einfach Gebuehr 11,00 EUR

    Die Gebühr für die einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum "Meldewesen" https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de