Meldeauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Für die einfache Melderegisterauskunft existiert ein Online-Verfahren, die elektronische Melderegisterauskunft, kurz: EMRA. Die Gebühr beträgt 6 Euro und ist gegenüber der Auskunft auf dem schriftlichen Weg (11 Euro) daher weitaus günstiger.
Die Online Auskunft - Der einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg zur Melderegisterauskunft
Die "Melderegisterauskunft online" wird elektronisch über verschlüsselte Verfahren erteilt. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger als eine schriftliche Anfrage. Bei der elektronischen Melderegisterauskunft ist eine Bezahlung online nur per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich.
Hinweis: Behörden und behördenähnliche Einrichtungen können nicht gebührenfrei über die elektronische Melderegisterauskunft Auskünfte erhalten, nutzen Sie hierzu bitte das Meldeportal für Behörden oder stellen Ihr Auskunftsersuchen per Mail an: buergeramt@essen.de, per Fax an +49201-8833218 oder per Post an das Bürgeramt Gildehof, Hollestr. 3, 45127 Essen.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Die Gebühr bei einer erweiterten Auskunft beträgt 15 Euro.
Wichtiger Hinweis
Eine Melderegisterauskunft ist keine Meldebescheinigung. Sofern Sie eine Meldebescheinigung benötigen, können Sie diese hier online beantragen.
Hintergrund:
Aus dem Melderegister können im Rahmen einer Melderegisterauskunft eingeschränkt Auskünfte erteilt werden. Bestimmte Daten von weggezogenen oder verstorbenen Personen werden nach Ablauf unterschiedlicher Fristen gelöscht. Spätestens nach 50 Jahren ist eine Person im Melderegister nicht mehr vorhanden, Auskünfte für ältere Daten können dann nur noch vom Stadtarchiv erteilt werden, sofern vorhanden.
Erforderlich ist in jedem Fall die genaue Identifizierung der gesuchten Person durch die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften. Es muss bei jeder Anfrage versichert werden, ob und wenn ja welcher gewerbliche Zweck vorliegt sowie dass die Auskunft nicht für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung verwendet wird. Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Personen erteilt werden; Auskünfte über Firmen aus dem Gewerberegister sind bei der Gewerbemeldestelle erhältlich.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§§ 44-52 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
- Automatisiert: Sofort
- Schriftliche Anfrage: bis zu 3 Monate
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen