Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (siehe hierzu die Dienstleistung "Kindertagespflege") und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
In der Stadt Lübbecke gibt es 16 Kindergärten und Kindertagesstätten, von denen sich die meisten in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt können so 880 Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten der Kindergärten werden gemeinsam vom Kreis Minden-Lübbecke (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe), den Eltern (im Rahmen der zu zahlenden Elternbeiträge) und den Trägern der Einrichtung aufgebracht. Auch die Stadt Lübbecke beteiligt sich in einem erheblichen Umfang.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Elternbeiträge variieren.Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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