Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Die Stadt Bielefeld erstattet Ihnen aus Landesmitteln bis zur Höhe einer Pauschale die Kosten für anerkannte Fortbildungen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege Team Kindertagespflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-2021
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Teilnahmebescheinigung der Fortbildung
- Rechnung der Fortbildung
Formulare
Hinweise für Bielefeld
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Kosten für den Antrag selbst werden nicht erhoben.
Die Auszahlung gilt als Bewilligung des Antrages. Eine Ablehnung des Antrages erfolgt schriftlich.
Ein Eigenanteil in Höhe von 1 % ist grundsätzlich zu leisten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen