Tageseinrichtungen und KindertagespflegeOnline erledigen

    Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Abteilung 'Tagesbetreuung für Kinder' des Kreisjugendamtes plant und fördert die Betreuungsangebote in mehr als 80 Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Kindertagespflege in Kooperation mit dem Tagesmütternetz Oberberg e.V.. Darüber hinaus ist die Abteilung auch für die Förderung der Offenen Ganztagsgrundschulen zuständig.

    Die Förderung geschieht sowohl durch pädagogische Beratung als auch durch die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Hilfen auf der Grundlage verschiedener Gesetze und Richtlinien.

     

    Elternportal Oberbergischer Kreis

    Damit die Kleinsten gut betreut werden steht die Abteilung Eltern zur Seite. Sie berät, wenn es um die Betreuung geht und vermittelt Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen. Darüber hinaus steht das Elternportal Oberbergischer Kreis (siehe rechts) als Informations- und Anmeldesystem für suchende Familien zur Verfügung.

     

    Elternbeitrag in KiTa und Kindertagespflege

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege werden durch den Oberbergischen Kreis Elternbeiträge erhoben.

    Die Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wird von den Städten und Gemeinden übernommen. Bei der Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt die Berechnung der Elternbeiträge zentral beim Kreisjugendamt.

    Eltern, die den Elternbeitrag für die Kindertagesstätte oder die Kindertagespflege nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit beim Oberbergischen Kreis einen Antrag auf Erlass der Betreuungskosten stellen.

    Ihre Ansprechpartnerinnen bei bei Fragen zum Erlass von Elternbeiträgen sowie allgemeine Informationen zur Kindertagespflege finden Sie in der rechten Spalte. 
     

    • Ab dem 01.08.2019:
      Satzung des Oberbergischen Kreises zur Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen
    • Ab dem 01.08.2017:
      Satzung des Oberbergischen Kreises zur Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen
    • Bis zum 31.07.2017:
      Satzung des Oberbergischen Kreises zur Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen
       
    • aktuelle Elternbeitragstabellen 
    • Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen (ab 01.01.2020)
    • Erläuterungen zur verbindlichen Erklärung
    • Antrag auf Erlass von Elternbeiträgen in KiTa und Kindertagespflege (Januar 2019) 


    Inklusion

    Ausgangspunkt pädagogischen Handelns ist die Auseinandersetzung mit dem Begriff INKLUSION. Kinder mit Förderbedarf stellen dabei eine Gruppe dar, die durch die 2009 in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention eine besondere Aufmerksamkeit erhalten hat.

    Der Oberbergische Kreis hat als Modellregion seit 2017 an einem Projekt des Bundes zum Thema: "Teilhabechancen für Kinder mit (drohender) Behinderung verbessern" teilgenommen. Schwerpunkt ist die Optimierung der Zusammenarbeit von KiTa und Frühförderstellen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberaterinnen (Siehe rechts). 

     

    Fachbezogene Pauschale

    Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt in Umsetzung Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel. Ziel der Förderung sind die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung.

    • Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
    • Antrag auf Gewährung einer fachbezogenen Pauschale für Fortbildungsmaßnahmen für päd. Kräfte des Elementarbereiches

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner/innen (siehe rechts).

     

    Jugendamtselternbeirat

    Der Jugendamtselternbeirat ist die Interessensvertretung aller Eltern von Kindern aus Kindertagesstätten gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und wird seit 2011 jährlich gewählt. Eltern erhalten durch das Gremium die Möglichkeit, Wünsche und Empfehlungen zu allen Themen rund um Kindertageseinrichtungen zu geben.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter https://obk.jaeb.nrw/ (siehe rechts). 


    Oberbergischer Kreis
    Der Landrat
    Kreisjugendamt
    Hindenburgstraße 21-25
    51643 Gummersbach

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4ad45bf6c0f7110bcd5e9bacd32aa30f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tagesbetreuung für Kinder und OGS

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 21-25

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

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    Sprachversion

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    Sprache: de