Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Abteilung 'Tagesbetreuung für Kinder' des Kreisjugendamtes plant und fördert die Betreuungsangebote in mehr als 80 Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Kindertagespflege in Kooperation mit dem Tagesmütternetz Oberberg e.V.. Darüber hinaus ist die Abteilung auch für die Förderung der Offenen Ganztagsgrundschulen zuständig.
Die Förderung geschieht sowohl durch pädagogische Beratung als auch durch die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Hilfen auf der Grundlage verschiedener Gesetze und Richtlinien.
- Entwicklungsplanung und Betriebskostenverwaltung Kindertageseinrichtungen
- pädagogische Fachberatung in KiTa's
- Fortbildungen und Fachtage
- Förderung der Kindertagespflege
- Förderung offener Ganztagsgrundschulen (OGS)
Elternportal Oberbergischer Kreis
Damit die Kleinsten gut betreut werden steht die Abteilung Eltern zur Seite. Sie berät, wenn es um die Betreuung geht und vermittelt Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen. Darüber hinaus steht das Elternportal Oberbergischer Kreis (siehe rechts) als Informations- und Anmeldesystem für suchende Familien zur Verfügung.
Elternbeitrag in KiTa und Kindertagespflege
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege werden durch den Oberbergischen Kreis Elternbeiträge erhoben.
Die Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wird von den Städten und Gemeinden übernommen. Bei der Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt die Berechnung der Elternbeiträge zentral beim Kreisjugendamt.
Eltern, die den Elternbeitrag für die Kindertagesstätte oder die Kindertagespflege nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit beim Oberbergischen Kreis einen Antrag auf Erlass der Betreuungskosten stellen.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei bei Fragen zum Erlass von Elternbeiträgen sowie allgemeine Informationen zur Kindertagespflege finden Sie in der rechten Spalte.
- Ab dem 01.08.2019:
Satzung des Oberbergischen Kreises zur Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen - Ab dem 01.08.2017:
Satzung des Oberbergischen Kreises zur Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen - Bis zum 31.07.2017:
Satzung des Oberbergischen Kreises zur Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen
- aktuelle Elternbeitragstabellen
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen (ab 01.01.2020)
- Erläuterungen zur verbindlichen Erklärung
- Antrag auf Erlass von Elternbeiträgen in KiTa und Kindertagespflege (Januar 2019)
Inklusion
Ausgangspunkt pädagogischen Handelns ist die Auseinandersetzung mit dem Begriff INKLUSION. Kinder mit Förderbedarf stellen dabei eine Gruppe dar, die durch die 2009 in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention eine besondere Aufmerksamkeit erhalten hat.
Der Oberbergische Kreis hat als Modellregion seit 2017 an einem Projekt des Bundes zum Thema: "Teilhabechancen für Kinder mit (drohender) Behinderung verbessern" teilgenommen. Schwerpunkt ist die Optimierung der Zusammenarbeit von KiTa und Frühförderstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberaterinnen (Siehe rechts).
Fachbezogene Pauschale
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt in Umsetzung Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel. Ziel der Förderung sind die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung.
- Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
- Antrag auf Gewährung einer fachbezogenen Pauschale für Fortbildungsmaßnahmen für päd. Kräfte des Elementarbereiches
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner/innen (siehe rechts).
Jugendamtselternbeirat
Der Jugendamtselternbeirat ist die Interessensvertretung aller Eltern von Kindern aus Kindertagesstätten gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und wird seit 2011 jährlich gewählt. Eltern erhalten durch das Gremium die Möglichkeit, Wünsche und Empfehlungen zu allen Themen rund um Kindertageseinrichtungen zu geben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://obk.jaeb.nrw/ (siehe rechts).
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisjugendamt
Hindenburgstraße 21-25
51643 Gummersbach
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis