Elternbeiträge
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Die Höhe der Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und zur Kindertagespflege richtet sich nach den entsprechenden Elternbeitragssatzungen des Kreises Wesel. Hierbei ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Elterneinkommen, Alter des Kindes sowie der wöchentlichen Betreuungszeit.
Der Bereich Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ist wie folgt telefonisch erreichbar:
- montags bis freitags: 08:30 Uhr - 10:00 Uhr (je nach sachbearbeitender Person)
- dienstags und donnerstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr (je nach sachbearbeitender Person)
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
- Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
- Beiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
- Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder oder wird in Kindertagespflege betreut, so ist der Beitrag für das zweite Kind auf 25 % reduziert. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Ergeben sich ohne diese Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen.
- Änderungen der Einkünfte, die zu einem anderen Elternbeitrag führen, sind unverzüglich mitzuteilen, sofern sich diese auf das Kalenderjahreseinkommen auswirken.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wesel