Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Elternbeiträge

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Höhe der Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und zur Kindertagespflege richtet sich nach den entsprechenden Elternbeitragssatzungen des Kreises Wesel. Hierbei ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Elterneinkommen, Alter des Kindes sowie der wöchentlichen Betreuungszeit.

    Der Bereich Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ist wie folgt telefonisch erreichbar:

    • montags bis freitags: 08:30 Uhr - 10:00 Uhr (je nach sachbearbeitender Person)
    • dienstags und donnerstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr (je nach sachbearbeitender Person)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f7a4f0402d985e3873f8ba1c5084db0f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51-4 Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51-4-1 Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Elternbeiträge

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    • Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
    • Beiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
    • Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder oder wird in Kindertagespflege betreut, so ist der Beitrag für das zweite Kind auf 25 % reduziert. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Ergeben sich ohne diese Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen.
    • Änderungen der Einkünfte, die zu einem anderen Elternbeitrag führen, sind unverzüglich mitzuteilen, sofern sich diese auf das Kalenderjahreseinkommen auswirken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de