Kraftfahrzeug Zulassung mit ausländischem KennzeichenOnline erledigen

    Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland bereits zugelassen wurde, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Zur Zulassung eines Neufahrzeuges bringen Sie bitte die unter ergänzende Hinweise zur Zulassung aufgeführten Unterlagen mit.

    Kfz-Zulassung - Termin buchen

      Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_95257bbe7a3edc09ddb4edb88d2bc88c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Zulassung eines neuen Fahrzeugs eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und das CoC oder Datenbestätigung (vom Hersteller) einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt) die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll) bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen) Herstellerbescheinigung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde) Eigentumsnachweis z. B. durch Rechnung (wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist i.d.R.

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Fristen

    Hinweis: Um das Verfahren zügig abschließen zu können, ist es vor allem notwendig, der dafür zuständigen Stelle möglichst lückenlos alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorlegen zu können

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Zulassung eines neuen Fahrzeugs (Rahmengebühr / je nach Aufwand/ inklusive Briefrücksendung, Wunsch- kennzeichen, Tausch Papiere) 32,90 Euro bis 76,30 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de