Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit zu erklären, dass das gemeinsame Kind den Familiennamen des Vaters erhält. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Die allein sorgeberechtigte Mutter erteilt dem Kind den Familiennamen des Vaters. Dieser muss der Namenserteilung zustimmen.
      Die Namenserteilung durch die Mutter ist nicht an eine Frist gebunden. Sie ist unwiderruflich, d. h. eine erneute Namenserteilung, nach der das Kind wieder den Namen der Mutter trägt, ist nicht möglich.
    2. Die Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben, bestimmen gemeinsam den Familiennamen des Kindes.
      Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben die Möglichkeit, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Dazu bedarf es einer sogenannten " Sorgeerklärung ", die beim Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden kann. Innerhalb von 3 Monaten nach Erklärung der gemeinsamen Sorge können die Eltern den Familiennamen, den das Kind bei der Geburt erworben hat, neu bestimmen.

    Neben der o. a. Namenserteilung bzw. Namensbestimmung gibt es noch eine weitere Variante der Namenserteilung, die sog. Einbenennung:

    Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen. Dazu muss das Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind kann durch diese Einbenennung auch einen Doppelnamen erhalten, d. h. der bisherige Name des Kindes wird dem neuen Ehenamen vorangestellt oder angefügt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    • Personalausweise des Kindes und der Eltern
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • evtl. Sorgeerklärung
    • evtl. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z. B. Scheidungsurteil oder Negativbescheinigung des Jugendamtes)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr für die Namenserteilung bzw. Namensbestimmung beträgt € 21,00.

    Die Gebühr für die Erteilung einer geänderten Geburtsurkunde beträgt € 10,00.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de