Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie in Deutschland keine besondere Erlaubnis. In bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig. Z.B.dann, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. 

    Um eine Apotheke betreiben zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis, die das Gesundheitsamt als zuständige Behörde auf Antrag ausstellt. Nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG) kann einem Apotheker bzw. einer Apothekerin die Genehmigung zum Betrieb einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken erteilt werden. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für die Person, die sie beantragt hat und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt mit eine-m/er Amtsapotheker/-in aufzunehmen. Er/Sie gibt Auskunft, welche Unterlagen speziell in Ihrem Fall einzureichen sind und beantwortet gerne Ihre Fragen.

    Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Abnahme nimmt der Amtsapotheker/ die Amtsapothekerin vor. Hierbei wird geprüft, ob die Betriebsräume den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und anderen einschlägigen Vorschriften entsprechen und einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb gewährleisten. Zum Zeitpunkt der Abnahmebesichtigung durch den Amtsapotheker muss die Apotheke vollständig betriebsbereit sein. Eine rechtzeitige Vereinbarung des Abnahmetermins mit dem Amtsapotheker/der Amtsapothekerin wird empfohlen.

    Die Erteilung der Erlaubnis und die Abnahmebesichtigung sind nach dem Landesgebührengesetz und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) gebührenpflichtig.

    Über den Link:Wirtschaftsserviceportal - Apotheken und Arzneimittel stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

    • Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
    • Betrieb  einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis
    • Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis
    • Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Anzeige   

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323163371

    Fax: 023231612339252

    E-Mail: amtsapotheke@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 43/1 - Verwaltung/Apothekenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Voraussetzungen

    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.

    Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de