Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

    Beschreibung

    Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

    Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9d06e873706394548f81acc49ee294a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 83

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750

    Fax: +49 5231 63011-9652

    E-Mail: gesundheitsverwaltung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Str. 83

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231621071

    Fax: 05231630117040

    E-Mail: j.krieger@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Voraussetzungen

    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de