Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen
Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Apothekenaufsicht und die Arzneimittelüberwachung dienen insbesondere der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz.
Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den hinterlegten Merkblättern ergeben.
Zur Aufgabe der Apothekenaufsicht gehört es auch, alle weiteren Anträge von Apotheken zu prüfen, die im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gestellt werden - zum Beispiel zum Versand, zum Großhandel oder zur Versorgung von Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen mit Arzneimitteln.
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Ansprechpartner
6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-4000
erforderliche Unterlagen
- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Deutsche Approbation als Apotheker
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Voraussetzungen
- Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
- Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
- Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
Fristen
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
Keine bundesweit einheitliche Regelung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020
Stichwörter
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