Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n
Hinweise für Borken
Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.
Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:
Eidesstattliche Versicherung
Schriftliche Versicherung
Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.
Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.
Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.
Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Pharmazeutischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681-1495
E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Deutsche Approbation als Apotheker
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
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Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis mehrerer Apotheken
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Voraussetzungen
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- Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
- Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
- Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
Fristen
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Die Antragsunterlagen sollten spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin der Amtsapothekerin vollständig vorliegen.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.
Keine bundesweit einheitliche Regelung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020