Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n
Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.
Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:
Eidesstattliche Versicherung
Schriftliche Versicherung
Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.
Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Pharmazeutischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681-1495
E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Deutsche Approbation als Apotheker
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Voraussetzungen
- Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Verfahrensablauf
Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
- Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
- Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
Fristen
Hinweise für Borken
Die Antragsunterlagen sollten spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin der Amtsapothekerin vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
Hinweise für Borken
Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020