Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis
Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung übernimmt Aufgaben, die der Arzneimittelsicherheit beziehungsweise dem Verbraucherschutz dienen. Grundlage der Tätigkeiten bilden u. a. das Arzneimittel-, Apotheken-, Betäubungsmittel- und Chemikaliengesetz sowie das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW.
Arzneimittelsicherheit in Apotheken und im Einzelhandel
Zu den Aufgaben gehört die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in den Betrieben, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben (z. B. Apotheken, Drogeriemärkte, Einzelhändler), sowie von Einrichtungen, die mit Arzneimittel umgehen (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime). Dazu werden die einzelnen Betriebe aufgesucht und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben überprüft.
Erteilung von Erlaubnissen
Zudem werden eine Reihe von Erlaubnissen für Apotheken geprüft und erteilt, z. B.:
- Beantragung der Betriebserlaubnis einer Apotheke
- Beantragung der Betriebserlaubnis mehrerer Apotheken
- Beantragung Versandhandel
- Beantragung Großhandelserlaubnis für Apotheken
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel (z. B. starke Schmerzmittel), die ein besonderes Suchtpotenzial haben. Daher gelten für Betäubungsmitteln strenge gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften regeln die Herstellung, den Handel sowie die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Betäubungsmittelverkehr wird daher entsprechend überwacht.
Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Es werden die Bescheinigungen von Betäubungsmitteln auf Auslandreisen beglaubigt weitere Informationen finden sie unter Links.
Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel
Ebenso wie Arzneimittel unterliegen auch die Gefahrstoffe im Einzelhandel der Überwachung (z. B. Lampenöle, Zement, Farben und Lacke).
Aktuelle Informationen zum Handel mit Chemikalien siehe unter Link "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW - Chemikaliensicherheit"
Weitere Aufgaben
Daten des Arzneimittelgebrauchs werden analysiert und bewertet. Ziel ist es, die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
53/1 Verwaltung Gesundheitsdienst, Apothekenwesen, Kommunale Gesundheitskonferenz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Deutsche Approbation als Apotheker
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Voraussetzungen
- Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
- Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
- Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
Fristen
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Gebührenerhebung nach den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Satzung des Kreises Viersen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Gesundheitsamtes nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020
Stichwörter
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