Insolvenzverfahren DurchführungOnline erledigen

    Durchführung eines Insolvenzverfahrens

    Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubigerinnen und Gläubiger einer Insolvenzschuldnerin bzw. eines Insolvenzschuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das schuldnerische Vermögen verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Der redlichen Schuldnerin bzw. dem redlichen Schuldner wird zudem Gelegenheit gegeben, sich von ihren bzw. seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Aufgabe der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der Zivilprozessordnung. Zur Beitreibung von offenen Forderungen bedient sich die Stadt Sankt Augustin sowohl Vollziehungsbeamten, die im Vollstreckungsaußendienst tätig sind, als auch Mitarbeitern im Vollstreckungsinnendienst.

    Ebenso zählt zum Begriff der Beitreibung auch die Vollstreckung von Forderungen gegen Schuldner, die nicht in Sankt Augustin wohnen. Hierfür werden andere Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Amtshilfe mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Im Gegenzug hierzu können auch andere Behörden und Institutionen die Amtshilfe der Stadt Sankt Augustin in Anspruch nehmen, sofern sich der Wohnsitz des Schuldners im Stadtgebiet befindet (z. B. Rundfunkservice WDR-Köln, IHK, Handwerkskammer, Ordnungsgelder und Bußgeldbescheide).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a970ac73a71283a666cef284db017e8a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ein Insolvenzverfahren ist kostenpflichtig. Es entstehen Gerichtsgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der jeweiligen Insolvenzmasse im Einzelfall richtet (Lesen Sie hierzu: Kosten des Insolvenzverfahrens). Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne gerichtliche Beteiligung kann eine Sanierung auch auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans nach den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgen, welches zudem gerichtliche Instrumente zur Unterstützung innerhalb eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (wie etwa die gerichtliche Vorprüfung eines Plans oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten) anbietet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ebenfalls werden Forderungen zu bestehenden Insolvenzverfahren angemeldet oder im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durchgesetzt. Gleichermaßen zählt hierzu auch, dass Forderungen als Hypotheken (sogenannte Zwangssicherungshypotheken) auf schuldnerische Grundbesitze eingetragen werden.

    Ansprechpartnerin hierfür sind:

    Frau Maur und Frau Rosauer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de