Fliegende Bauten - Nachabnahme Durchführung

    Nachabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

    Hinweise für Königswinter

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte.

    Die Inbetriebnahme Fliegender Bauten kann von einer Gebrauchsabnahme durch die lokale Bauaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden.

    Für technisch schwierige Fliegende Bauten sowie Tribünen und Zelte mit mehr als 75 m² Grundfläche benötigen Sie grundsätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die zuständige Stelle.

    Achter- und Loopingbahnen, schnell laufende oder neuartige Karusselle, Schiffs-, Überschlag- und Riesenschaukeln, Riesenrändern mit mehr als 14 Gondeln, sind als technisch schwierige Fälle einzustufen.

    Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung.

    Bei der Gebrauchsabnahme wird geprüft,

    ·       ob der Bau den Bauvorlagen entspricht,

    ·       eine Ausführungsgenehmigung vorliegt und

    ·       die Standsicherheit am Aufstellungsort gegeben ist.

    Die Gebrauchsabnahme bei nicht prüfbuchpflichtigen Fliegenden Bauten kann auf Stichproben beschränkt werden. Prüfbuchpflichtige Fliegende Bauten sind Videowände mit einer Höhe von mehr als 5 Metern, Bungeeanlagen, Hüpfburgen von mehr als 5 Meter Höhe.

    Mängel werden im Prüfbuch vermerkt.

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    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Straße 8

    53639 Königswinter-Thomasberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Antragsformular

    Prüfbuch

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    EUR 10 - EUR 150

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de