Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung gem. Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

    Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel nach Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung beantragen

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Viehsammelstelle betreiben möchten, also Tiere aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammenführen möchten, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde.

    Folgende Tierarten sind betroffen:

    1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
    2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
    3. Schafe und Ziegen,
    4. Schweine,
    5. Hasen und Kaninchen,
    6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
    7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
    8. Kameliden.

    Sammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel benötigen über die Anmeldung hinaus noch eine Zulassung. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d19fcf370f72ad17e343734f40c72b52

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3901

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    1. Ausweisdokument,
    2. Kopien der Nachweise über Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge, sofern dies durch Dritte besorgt wird,
    3. Einen schriftlichen oder elektronischen Plan für die Reinigung und die Desinfektion.

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, ob noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Die Zulassung erfolgt soweit:

    1. Die Anforderungen nach Anlage 1 der ViehVerkV erfüllt sind,
    2. sichergestellt ist, dass die Bestimmungen nach Anlage 2 Nummer 1 und Nummer 3 bis 5 eingehalten werden,
    3. die Sammelstelle gleichzeitig nur für Zucht- und Nutztiere oder nur für Schlachttiere betrieben wird.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de