Naturschutzverein

    Anerkennung von Vereinen, die für den Umwelt- und Naturschutz tätig sind.

    Umwelt- und Naturschutzvereine können sich gesetzlich anerkennen lassen. Sie haben dann eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen und können mit der Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Das Netzwerk "Naturpädagogik im Kreis Gütersloh" gibt allen Interessierten einen Überblick über die vielfältigen Umweltbildungsangebote im Kreis Gütersloh.

    Informationen zu Angeboten, Veranstaltern und Adressen erhalten Sie auf den Internetseiten des Netzwerks Naturpädagogik.

    Fragen zu konkreten Veranstaltungen und Buchungen richten Sie bitte an die jeweiligen Anbieter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_67c2890c50652217de57d589941dd4f9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.2: Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag

    - Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    - ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit

     - Mitgliederverzeichnis

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Anerkennung nach UmwRG ist, dass eine Vereinigung

        - nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,

        - im Zeitraum der Anerkennung mindestens 3 Jahre besteht und in diesem Zeitraum zur Förderung des Umweltschutzes tätig geworden ist,

        - die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,

        - gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und

        - jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, den Eintritt als Mitglied ermöglicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 UmwRG 

    Verfahrensablauf

    Schriftliches oder digitales AntragsverfahrenFür Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch das Umweltbundesamt ausgesprochen. Für eine inländische Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes ausgesprochen. In Nordrhein-Westfalen ist diese das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Emilie-Preyer-Platz 1,40479 Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    1-3 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/anerkannte-umwelt-und-naturschutzvereinigungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de