Anerkennung von Vereinen, die für den Umwelt- und Naturschutz tätig sind.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Das Netzwerk "Naturpädagogik im Kreis Gütersloh" gibt allen Interessierten einen Überblick über die vielfältigen Umweltbildungsangebote im Kreis Gütersloh.
Informationen zu Angeboten, Veranstaltern und Adressen erhalten Sie auf den Internetseiten des Netzwerks Naturpädagogik.
Fragen zu konkreten Veranstaltungen und Buchungen richten Sie bitte an die jeweiligen Anbieter.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit
- Mitgliederverzeichnis
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Anerkennung nach UmwRG ist, dass eine Vereinigung
- nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,
- im Zeitraum der Anerkennung mindestens 3 Jahre besteht und in diesem Zeitraum zur Förderung des Umweltschutzes tätig geworden ist,
- die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
- gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und
- jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, den Eintritt als Mitglied ermöglicht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh