Naturschutzverein

    Anerkennung von Vereinen, die für den Umwelt- und Naturschutz tätig sind.

    Umwelt- und Naturschutzvereine können sich gesetzlich anerkennen lassen. Sie haben dann eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen und können mit der Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Zuständig ist in den meisten Fällen der Kreis Düren als Untere Naturschutzbehörde. Auch in der Stadtverwaltung Düren stehen in der Umweltabteilung, im Amt für Tiefbau und Grünflächen und beim Dürener Servicebetrieb Ansprechpartner*innen für Fragen zu Natur und Landschaft zur Verfügung. Die Abteilung Umwelt regt Maßnahmen zur Erhaltung wertvoller Biotope oder seltener Arten an. Dies können beispielsweise die Ausweisung als Naturschutzgebiet oder geeignete Maßnahmen zum Artenschutz an Gebäuden sein. Hinweise und Informationen zu schutzwürdigen Flächen, seltenen Pflanzen und Tieren können da sehr hilfreich sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2583d9200641b8cc77875e8f1e95c403

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-0

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag

    - Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    - ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit

     - Mitgliederverzeichnis

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Anerkennung nach UmwRG ist, dass eine Vereinigung

        - nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,

        - im Zeitraum der Anerkennung mindestens 3 Jahre besteht und in diesem Zeitraum zur Förderung des Umweltschutzes tätig geworden ist,

        - die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,

        - gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und

        - jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, den Eintritt als Mitglied ermöglicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 UmwRG 

    Verfahrensablauf

    Schriftliches oder digitales AntragsverfahrenFür Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch das Umweltbundesamt ausgesprochen. Für eine inländische Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes ausgesprochen. In Nordrhein-Westfalen ist diese das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Emilie-Preyer-Platz 1,40479 Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    1-3 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/anerkannte-umwelt-und-naturschutzvereinigungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de