Anerkennung von Vereinen, die für den Umwelt- und Naturschutz tätig sind.
Beschreibung
Hinweise für Düren
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit
- Mitgliederverzeichnis
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Anerkennung nach UmwRG ist, dass eine Vereinigung
- nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,
- im Zeitraum der Anerkennung mindestens 3 Jahre besteht und in diesem Zeitraum zur Förderung des Umweltschutzes tätig geworden ist,
- die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
- gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und
- jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, den Eintritt als Mitglied ermöglicht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Düren