Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Die Stadt Moers verfügt über einen Verkehrsüberwachungsdienst, dieser unterteilt sich in Geschwindigkeitsüberwachung und Parkraumüberwachung.

    Rechtliche Grundlagen

    Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Ordnungsbehördengesetz NW, Gemeindeordnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3cf8c657657f8a581730b15d5e1a7e80

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Halt- und Parkverstöße / Ruhender Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Moers

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Moers

    Fristen

    Hinweise für Moers

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Moers

    • 3 Tagen (spätestens nach 5 Arbeitstagen)

    Kosten

    Hinweise für Moers

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Ist eine Überwachung durch den städtischen Verkehrsüberwachungsdienst nicht möglich, können bei Haltverstößen und Parkverstößen auch Privatanzeigen eingereicht werden. Die Anzeigenerstatterin bzw. der Anzeigenerstatter muss sich in einem solchen Fall als Zeugin bzw. Zeuge in einem eventuellen Bußgeldverfahren zur Verfügung stellen.

    Die Privatanzeige muss folgenden Inhalt haben:

    • Name und Anschrift der / des Anzeigenden,
    • Art des Verstoßes,
    • Ort des Verstoßes,
    • Datum und Uhrzeit des Verstoßes,
    • PKW-Hersteller,
    • Farbe,
    • amtliches Kennzeichen und
    • Unterschrift der / des Anzeigenden. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de