Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Hinweise für Grefrath

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Die Regeln des Straßenverkehrs, die durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung erfolgen, gelten für alle Teilnehmer im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

    Die Ahndung bei Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erfolgt in Form von Verwarnungen ("Knöllchen") durch die örtliche Ordnungsbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grefrath

    Formulare

    Hinweise für Grefrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grefrath

    Die Anzeige kann grundsätzlich formlos schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Zur Vereinfachung steht Ihnen die Möglichkeit der Onlinedienstleistung.

    Folgende Angaben werden benötigt:

    • Name und Anschrift des Anzeigenerstatter
    • Tattag und Uhrzeit (Zeitraum: mindestens 4 Minuten)
    • Fahrzeugart (PKW, LKW, Bus, Anhänger, etc.)
    • Fabrikat (z.B. VW, Ford, Opel, etc.)
    • Kennzeichen
    • Örtlichkeit mit Straße und Hausnummer (eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (z.B. vor dem Supermarkt, Bushaltestelle, usw.)
    • Tatvorwurf (z.B. Parken auf dem Gehweg, Haltverbot, Sonderparkplatz für Behinderte, usw.)
    • Ggf. zweiter Zeuge mit Name und Anschrift
    • Fotos (Fahrzeug mit Kennzeichen, mit Verkehrszeichen, Verstoß muss ersichtlich sein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grefrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grefrath

    Fristen

    Hinweise für Grefrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grefrath

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grefrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grefrath

    Die Anordnung von Verkehrszeichen / Verkehrsbeschilderungen obliegt der Straßenverkehrsbehörde Kreis Viersen (Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Verkehrssicherung).

    Die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs fällt in die Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde Viersen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de