Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung

    Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Informationen zum Bürgerengagement

    Espelkamp mitgestalten, gemeinsam Spaß haben und mit Eigeninitiative helfen - dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Wissenswertes zur Vereinsarbeit in Espelkamp finden Sie auch über unsere Vereinsübersicht.

    Auch im Bereich der Stadt ist bürgerschaftliches Engagement möglich, wie zum Beispiel in der Seniorenvertretung.

    Espelkamper Heimatpreis

    Der Espelkamper Heimatpreis zeichnet ehrenamtliche Projekte und nachahmenswerte Praxisbeispiele aus, die die lokale Identität und damit Heimat stärken und Menschen miteinander verbinden. Das Preisgeld wird zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen getragen und beträgt insgesamt 5.000 Euro. Es kann aufgeteilt werden.

    Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Vorschläge können von allen Bürgerinnen und Bürgern per Mail unter info@espelkamp.de oder postalisch an die Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, gesendet werden. Eigenvorschläge sind ausgeschlossen.

    Bündnis Ländlicher Raum im Mühlenkreis e.V.

    Das Bündnis Ländlicher Raum im Mühlenkreis e.V. engagiert sich für die Stärkung und Weiterentwicklung der Region. Schwerpunkte sind unter anderem die Förderung dörflicher Strukturen, der Ausbau digitaler Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Mobilität im Kreis. Wichtige Förderinstrumente sind das EU-Programm LEADER und das Landesprogramm VITAL.NRW, die zur Unterstützung von Innovationen und Projekten beitragen. Weitere Informationen zu Aktivitäten und Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage (Link: https://blr-ev.de/).

    Ehrenamtskarte

    Die Ehrenamtskarte NRW unterstützt und würdigt ehrenamtliches Engagement. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

    Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die Ehrenamtskarte und ihre Beantragung.

    Förderpreis für Ehrenamtliche

    Hier können Sie Informationen über den Förderpreis des Kreises Minden-Lübbecke für ehrenamtliches Engagement erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0a108ca751915638a46b3ad1abe6ee9e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.2 Sport, Vereine

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: sport@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes - Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrAmtStG)

    Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, mit dem eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften z. B. im Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch), im Steuerrecht (Einkommensteuergesetz) oder im Sozialrecht (Sozialgesetzbücher II und XII) mit dem Ziel geändert wurden, bürokratische Hemmnisse abzubauen und so noch mehr Bürgerinnen und Bürgern Anreize für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes zu geben.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Ehrenamt und Arbeitstätigkeit

    Das Ehrenamt ist grundsätzlich in der Freizeit zu leisten. Arbeitsrechtlich wird es wie eine Nebentätigkeit behandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber über die Wahrnehmung des Ehrenamtes informiert werden muss (Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten), diese Tätigkeit aber nicht verbieten kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de