Verwendung des Landeswappens Genehmigung

    Verwendung des Landeswappens

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Landeswappen und Landessiegel sind Ausdruck staatlicher Gewalt. Ihre Verwendung ist daher nur den staatlichen Behörden und Einrichtungen vorbehalten. Anderen Stellen, die diese Wappen benutzen, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

    Damit Stellen außerhalb der Landesverwaltung ihre Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücken können, ist das Nordrhein-Westfalen-Zeichen zur Verwendung durch Jedermann freigegeben worden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Teamleitung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Goch

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de