abfallrechtliches Nachweisverfahren
Sie möchten als Unternehmen Abfälle über die staatlichen Grenzen hinweg transportieren? Dann gelten für Sie die Regelungen der der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Abfallberatung steht Ihnen bei jeglichen Fragen rund um Abfälle aus dem gewerblichen Bereich zur Verfügung.
Zu folgenden Themen erteilen wir gern Auskunft und bieten Unterstützung:
- Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht (VerpackG)
- Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV):
- Trennpflichten
- Dokumentationspflichten
- Pflichtrestmülltonne
- Überlassungspflichtige Abfälle
- Abfallrechtlich relevante Regelwerke
- Rücknahmesysteme für bestimmte Abfallfraktionen
- Abfallvermeidung im Betrieb
Auch zu darüberhinausgehenden Fragestellungen dürfen Sie uns gern kontaktieren.
Wir sind telefonisch oder per Mail an abfallberatung@kreis-viersen.de für Sie erreichbar.
Informationen zur Entsorgung über die Kommune
Wenn Ihr Abfall von der kommunalen Müllabfuhr abgeholt wird, erhalten Sie Informationen zu Abfuhrterminen und -mengen im Abfallkalender oder bei Ihrem örtlichen Ansprechpartner in Ihrer Stadt oder Gemeinde (siehe auch unter "Rund um die Tonne").
Informationen zur eigenverantwortlichen Entsorgung
Für verwertbare Abfälle können Sie eigenverantwortlich ein Entsorgungsunternehmen mit der Verwertung beauftragen und diesem die Abfälle überlassen. Es besteht allerdings für Sie als Abfallerzeuger die Verpflichtung, sich von der Zuverlässigkeit des Entsorgers und von der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle zu überzeugen.
Für Abfälle, die einer Beseitigung zugeführt werden müssen, weil für sie keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen, gilt eine Überlassungspflicht an den Kreis Viersen, sofern sie nicht durch die Abfallentsorgungssatzung ausgeschlossen wurden. Daher müssen Sie diese Abfälle zu einer in § 5 der Abfallentsorgungssatzung genannten Entsorgungsanlagen bringen.
Für gefährliche Abfälle können Sie die entsprechenden elektronischen Entsorgungsnachweise beim jeweiligen Betreiber der Entsorgungsanlage beantragen.
Ob es sich bei Ihren Abfällen um Abfälle zur Verwertung oder Abfälle zur Beseitigung handelt, kann nicht immer pauschal beantwortet werden. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formular und Vertrag nach Artikel 18 der EU VO 1013/2006 (Siehe Anhang VII der EU VO 1013/2006)
Formulare
- Formularbezeichnung: Formular und Vertrag nach Artikel 18 der EU VO 1013/2006 (Siehe Anhang VII der EU VO 1013/2006)
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Keine / Bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 29.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Viersen