Bioabfall

    Bioabfälle

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Abwassergebühren. Grundsätzlich werden die Gebühren zu Beginn eines jeden Jahres durch Bescheid festgesetzt und vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) zur Zahlung fällig.

    Bei Veräußerung eines Grundstückes innerhalb des Jahres bleibt in der Regel der Verkäufer der Stadt Kamen gegenüber für das restliche Jahr zahlungsverpflichtet. Nur durch schriftliche Übernahmeerklärung (Formular Eigentümerwechsel) des Käufers kann eine Entlastung des Verkäufers erfolgen.

    Auf Wunsch können Grundstückseigentümer ihre Grundbesitzabgaben auch monatlich entrichten. Die Umstellung ist freiwillig und wird nur auf Antrag vorgenommen. Eine Umstellung innerhalb eines Jahres ist nicht möglich, immer nur zum Ende eines Kalenderjahres ab dem nächsten Kalenderjahr (= Veranlagungsjahr)! Wenn der Antrag bis zum 15.12. vorliegt, ist der Gebührenpflichtige auf der sicheren Seite.
    Der Antrag kann nur schriftlich, per Telefax oder persönlich im Rathaus, Fachbereich Steuern und Gebühren, Zimmer 321, gestellt werden. Telefonische Anträge und Anträge per E-Mail sind aufgrund des Datenschutzes und Steuergeheimnisses leider nicht möglich.

    Die Zustimmung zur monatlichen Zahlungsweise setzt aber voraus, dass eine Abbuchungsermächtigung für die Grundbesitzabgaben erteilt wird und der zu zahlende Betrag monatlich mindestens 50 € beträgt.

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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