Kinderschutz
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Wird das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen informiert, hat es den Auftrag, eine Dokumentation der Meldung aufzunehmen und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Sollten zur Abwendung der Gefährdung erzieherische Hilfen notwendig und geeignet sein, werden diese den Personensorgeberechtigten angeboten.
In kritischen Fällen (bspw. keine Mitwirkung der Personensorgeberechtigten) kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten.
In akuten Gefährdungssituationen ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Hinweis zur Beratung nach §8b SGB VIII:
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt anonymisiert, d.h. ohne Nennung des Namens der Familie. Die Beratung kann beim Caritasverband Emsdetten in Anspruch genommen werden. Eine Terminvergabe kann kurzfristig über die Rufnummer 02572/15739 erfolgen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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