Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben unterliegen in der Zeit der Bauausführung der Bauüberwachung. Unter Bauüberwachung, auch Baukontrolle genannt, ist die Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen beim
- Errichten,
- Umbauen,
- Beseitigen oder
- Unterhalten
baulicher Anlagen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu verstehen.
Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen