Anzeige von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen Entgegennahme nach Beginn der zeitweisen Überlassung an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer

    Nicht zu Wohnzwecken dienende Räume nach Beginn der zeitweisen Überlassung an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer anzeigen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Öffentlich geförderter Wohnraum, egal ob schon bestehend oder neu, unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Wenn Sie diesen Wohnraum anders als zum Wohnen nutzen lassen möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WNFG NRW. Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt. Das öffentliche Interesse an der Nutzung des Wohnraumes durch wohnberechtigte Bürger/innen überwiegt in der Regel. Ohne Genehmigung der zuständigen Stelle dürfen Sie eine Wohnung oder Teile einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht zu Zwecken einer dauernden Fremdbeherbergung verwenden, insbesondere dürfen Sie nicht gewerblich Zimmer vermieten. Sie dürfen sie ohne Genehmigung auch nicht anders nutzen als zu Wohnzwecken. Verboten ist zum Beispiel die Nutzung zu gewerblichen Zwecken. Das Gleiche gilt für bauliche Maßnahmen, durch die eine Wohnung derart verändert wird, dass sie für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel, die Zahlung einer Abstandssumme und/oder eine laufende Ausgleichszahlung von 3,00 EUR pro qm Wohnfläche verlangt. Als Förderausgleich kann auch ein vertragliches Benennungsrecht an Ersatzwohnraum im Erstbezug begründet werden.

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Der Antrag ist von der/dem Verfügungsberechtigten bzw. von der/dem Vermieter/in formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de