Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1EOnline erledigen

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Allgemeines
    • Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
    Klasse: C/CE
    • Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
    • Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
    Klasse: D/DE
    • Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden.
    • Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus, wird zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest) benötigt.
    • Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_80096e5ebac7c80946972eb2ccb981c0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
    • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
    • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
    • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
    • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
    • eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
    • Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "0" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
    • bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
    Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:

    Zusätzlich:

    • Kopie des Ausbildungsvertrages
    • Medizinisch-Psychologisches Gutachten

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    • Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
    • Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.

    Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter "Weiterführende Link". Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de