Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die im folgenden Katalog aufgeführten Serviceleistungen können Sie aber auch im Bürgerservice beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Zur besseren Übersicht sind diese Serviceleistungen im nachstehenden Katalog zusammengefasst:
- Fahrerlaubnisantrag auf die Erteilung von Führerscheinklassen
- Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse
- Fahrerlaubnisantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17"
- Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein)
Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auch beim Rhein-Sieg-Kreis.
Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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