Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.
Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.
Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.
Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.
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Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- gültiger Führerschein,
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer).
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original)
- ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto)
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes)
- gültiger Führerschein
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Fristen
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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