Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE werden jeweils nur befristet erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Pass
- Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6 € vor Ort aufgenommen werden)
Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
- Allgemeinärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE
- Leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Weitere Informationen
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Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der zu verlängernden Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem sie endet. Da mit der Verlängerung ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, sollten Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis stellen. Die Verlängerung kann allerdings frühestens 6 Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer beantragt werden.
Nach Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es kommt nur eine Neuerteilung in Betracht, da die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist. Bis zu 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis unter den Bedingungen erteilt, die für eine Verlängerung gelten.
Fahrerlaubnisprüfung:
Bei Ablauf der Gültigkeit, von mehr als 5 Jahren, kann die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis der Befähigung entsprechende Fahrerlaubnisprüfungen anordnen. Dies wird im Wege einer Gesamtschau der im jeweiligen Einzelfall relevanten Tatsachen beurteilt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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