Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wünschen Sie eine Verlängerung, sollten Sie circa zwölf Wochen vor Fristablauf einen Antrag dafür stellen. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig. Um zeitlich planen zu können, empfiehlt sich, vorab einen Online-Termin zu vereinbaren.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- bisheriger Führerschein
- augenfachärztliches Gutachten:
- eines Augenarztes,
- eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners,
- eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- eines Arztes des Gesundheitsamtes oder
- eines anderen Arztes der öffentlichen Verwaltung.
Das augenfachärztliche Gutachten bleibt zwei Jahre gültig.
- Ärztliche Bescheinigung über eine Eignungsuntersuchung auf amtlichem Vordruck gemäß Anlage 5 zu § 11 Absatz 9 Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Untersuchung kann durch einen Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Ab dem 50. Lebensjahr ist für die Klassen D, DE, D1E und D1 zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung notwendig.
Diese beinhaltet einen Leistungstest der:
- Belastbarkeit
- Orientierung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 42,60 EUR für die Klasse C, CE, C1E und C1
- 55,60 EUR für die Klasse D, DE, D1E und D1 (Die Gebühr in Höhe von 13,00 € für das Führungszeugnis ist darin enthalten.)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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