Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice oder Sie können den Onlineservice der Gebühreneinzusgszentrale nutzen. Zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen verweisen wir auf die weiterführenden Informationen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
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Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Lage
Der Bürgerservice erhebt für die weitere Verarbeitung des Antrages eine Gebühr in Höhe von 7,70 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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