Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Zweitwohnungssteuer zahlen alle, die in Düren eine Zweitwohnung innehaben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nutzen.
Keine Zweitwohnungssteuer zahlt derjenige, der eine Wohnung von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen nutzt, der eine Wohnung von freien Trägern der Jugendhilfe zu Erziehungszwecken nutzt, der ein kostenloses Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt (z. B. Schüler, Studenten), der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält, verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist und dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.
Berechnungsgrundlage und Festsetzung
Die Stadt Düren verschickt an jede/n Inhaber*in einer Zweitwohnung in Düren eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer. Diese ist auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen (Mietvertrag u.a.) zurückzusenden (siehe Downloads).
Für Wohnungseigentümer und Vermieter besteht bei Nachfragen seitens der Stadt Düren Mitwirkungspflicht.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach Eintritt des Innehabens (in der Regel der Anmeldung) der Zweitwohnung; sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wohnung als Zweitwohnung abgemeldet wird (z.B. wegen Auszug oder Ummeldung als Hauptwohnung).
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ist der/die Inhaber*in einer Zweitwohnung Eigentümer*in dieser Wohnung oder wird die Wohnung mietfrei überlassen, wird der aktuelle Mietspiegel der Stadt Düren für die Berechnung zugrunde gelegt.
Änderungen der Nettokaltmiete sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die fällige Zweitwohnungssteuer wird in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch Abgabenbescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen.
Änderung Ihrer persönlichen Daten
Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars "Änderung persönlicher Daten" (siehe Downloads) der Abteilung Steuern mitgeteilt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Bei Fragen zu Erst- und Zweitwohnsitz, Anmeldung und Statuswechsel u.a. wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Düren.
Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
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Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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