Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Hinweise für Kamp-Lintfort
Beschreibung
Hinweise für Kamp-Lintfort
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamp-Lintfort
keine
Formulare
Hinweise für Kamp-Lintfort
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamp-Lintfort
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Verfahrensablauf
Hinweise für Kamp-Lintfort
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamp-Lintfort
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Hinweise für Kamp-Lintfort
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022