Immissionsschutz: Anlagenbezogener Immissionsschutz (ausgenommen Gaststätten)

    Sie sind Betreiber oder eine nach BImSchG-Betreiberpflichten wahrnehmende Person? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wie Sie die Beachtung von Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.  

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Z.B. sind zur Einhaltung der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 LimschG - Landesrecht NRW).


    Die Mittagsruhezeit hingegen ist nicht gesetzlich geregelt und eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wuppertal existiert ebenfalls nicht. Privatrechtliche Vereinbarungen, z.B. durch eine Hausordnung, sind jedoch bindend und bleiben unberührt.

    Solche Belästigungen können z.B. sein

    • Lärm
    • Geruch
    • Staub
    • Erschütterung
    • Strahlung
    • Licht

    Werden Beschwerden gemeldet, prüft die Untere Immissionsschutzbehörde, welche Behörde für diese Anlage zuständig ist. Sie berät und informiert die Bescherdeführer/innen und leitet notwenige Maßnahmen ein.

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde 106.28

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllte Anzeige mit Angaben zur Person, die die Betreiberpflichten für die Anlage der Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigte Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern wahrnimmt

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Betreiber oder eine nach § 52b Absatz 1 BImSchG die Betreiberpflichten wahrnehmende Person sein.
    • Sie müssen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Verfahrensablauf

    • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde mit, wie Sie die Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen zum Umweltschutz beim Betrieb ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
    • Bei eventuellen Nachfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen. 
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Bitte beschreiben Sie den Ort, Zeit und die Art der Belästigung möglichst genau.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de