Untere Immissionsschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde 106.28
Zuständigkeit für
Wuppertal
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
- Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
- Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
- Wilder Müll